Schutzkonzept für Gottesdienste

Nachdem seit Wochen öffentliche Gottesdienste aufgrund staatlicher Vorgaben nicht möglich waren, können sie nun unter Wahrung der vorgeschriebenen Schutz- und Hygienevorgaben wieder stattfinden. Die Dispens von der Sonntagspflicht (CIC can. 1247) gilt dennoch weiterhin. Das vorliegende Schutzkonzept für das Bistum Görlitz soll dabei helfen, verantwortlich mit den Lockerungen der Versammlungsordnung im Rahmen der Corona-Pandemie umzugehen. Es bleibt in der Verantwortung jedes einzelnen, andere nicht zu gefährden und sich selbst zu schützen. 

 Für die Umsetzung der staatlichen Vorgaben hat das Bistum Görlitz unter anderem folgende Richtlinien erlassen (Auszug): 

  • In Brandenburg gilt eine Obergrenze von 50 Teilnehmern (liturgische Dienste ausgenommen).
  • Menschen mit einer Erkältungskrankheit verzichten auf die Teilnahme an der Feier der Gottesdienste. 
  • Den Besuchern soll die Möglichkeit geboten werden, sich vor dem Betreten der Kirche die Hände zu desinfizieren. 
  • Die Weihwasserbecken bleiben leer. 
  • Kollektenkörbe dürfen nicht durch die Reihen gereicht, sondern werden an einem geeigneten Ort in der Kirche aufgestellt. 
  • Auf den Gesang muss nicht verzichtet werden, auch wenn es sich empfiehlt, ihn zu reduzieren. Die Gläubigen werden gebeten, ihr eigenes Gotteslob mitzubringen.  
  • Zwischen den Personen ist ein Mindestabstand von 1,50 m nach links und rechts, nach vorn und hinten zu gewährleisten. Menschen aus demselben Hausstand können nebeneinander Platz nehmen und müssen auf den Abstand von 1,50 m zu den nicht zum Hausstand gehörenden Personen achten. 
  • Die liturgischen Dienste werden nicht auf die ggf. für die Versammlung erlaubte Teilnehmerzahl angerechnet, sind aber auf das notwendige Maß zu reduzieren. Auf musikalische Begleitung durch Chor und Blasinstrumente wird verzichtet. Alle anderen Formen instrumentaler Musik sind erlaubt. An Hochfesten dürfen eine Schola mit bis zu fünf Einzelstimmen oder Instrumentalisten den Gottesdienst musikalisch mitgestalten. Alle Personen, die einen liturgischen Dienst übernehmen, sollen auf den geforderten Abstand achten, auch im Altarraum, auf der Orgelempore und in der Sakristei. 
  • Für Eucharistiefeiern ist zu beachten: 
    • Auf den Friedensgruß mit Körperkontakt wird weiterhin verzichtet. 
    • Es ist nur Handkommunion möglich. 
    • Die Kommunionausteilung erfolgt durch Hinzutreten in angemessenem Abstand. 
    • Die Kommunion wird einzeln ohne Spendedialog (,‚Der Leib Christi“ – „Amen“) ausgeteilt. Den Gläubigen wird empfohlen, vor dem Empfang der Kommunion ein Zeichen der Ehrerbietung in Form einer Verneigung oder Kniebeuge zu zeigen. 
    • Menschen, die mit der Bitte um Segnung zum Spender der Kommunion kommen, werden ohne Berührung gesegnet. 
  • Es wird empfohlen, dass die Mitfeiernden Mund und Nase bedecken, um im Gottesdienst die Ansteckungsgefahr zu verringern. Der Priester und die liturgischen Dienste sind von dieser Empfehlung ausgenommen.  
Pfarrer Artur Żuk stellt das Schutzkonzept vor.

Foto: Riccabona

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