Katholische Kirche
Die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) hat am 22. November 2022 mit der erforderlichen Mehrheit eine Neufassung des Kirchlichen Arbeitsrechts in Form der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ als Empfehlung für die deutschen (Erz-)Bistümer beschlossen.
Einerseits sieht Bischof Wolfgang Ipolt den institutionenorientierten Ansatz als positiv. Die Leitung einer Einrichtung der katholischen Kirche wird in die Pflicht genommen das katholische Profil sichtbar zu machen. Die Möglichkeit einer Unterscheidung zwischen den Einrichtungen und deren Beschäftigten sind somit möglich.
Andererseits hätte sich Bischof Wolfgang Ipolt differenziertere Formulierungen gewünscht. Eine Unterscheidung für Beschäftigte in den pastoralen Berufen und anderen Beschäftigten (wie beispielsweise Pflegepersonal) wäre notwendig gewesen. Menschen, die im pastoralen Beruf und damit unmittelbar in der Verkündigung tätig sind, sind unmittelbar Zeugen des Evangeliums und der Lehre der Kirche – und das nicht nur mit Worten, sondern vor allem durch ihr Leben. Diesen Zusammenhang hat bereits Papst Paul VI. im Jahre 1975 so formuliert:
„Durch dieses Zeugnis ohne Worte wecken diese Christen in den Herzen derer, die ihr Leben sehen, unwiderstehliche Fragen: Warum sind jene so? Warum leben sie auf diese Weise? Was – oder wer – ist es, das sie beseelt? Warum sind sie mit uns? In der Tat, ein solches Zeugnis ist bereits stille, aber sehr kraftvolle und wirksame Verkündigung der Frohbotschaft. Es handelt sich hier um eine Anfangsstufe der Evangelisierung.“
(Paul VI., Apostolisches Schreiben „Evangelii nuntiandi“ 21)
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