Katholische Kirche
Am 17. Mai 2020 finden in unserem Bistum wieder Wahlen zum Pfarrgemeinderat und um Kirchenvorstand statt.
Pfarrgemeinderat
Der Pfarrgemeinderat nimmt teil an der Leitungsaufgabe der Kirchengemeinde. Er stellt die Weichen für ein lebendiges Gemeindeleben und setzt sich dafür ein, möglichst viele zu beteiligen. Er nimmt gesellschaftliche Veränderungen wahr und entwickelt im Heiligen Geist Ideen, wie die Kirche den Menschen heute nahe sein kann. Er arbeitet engzusammen mit dem hauptamtlichen Seelsorgeteam und dem Kirchenvorstand.
Konkret kümmert er sich um
Wählbar für den Pfarrgemeinderat ist, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat.
Kirchenvorstand
Der Kirchenvorstand vertritt die Kirchengemeinde als juristische Person. Er ist zuständig für die finanziellen und verwaltungsmäßigen Angelegenheiten der Kirchengemeinde.
Das sind um Beispiel:
Wählbar für den Kirchenvorstand ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Der Pfarrgemeinderat und der Kirchenvorstand brauchen Menschen, die bereit sind, mitzudenken, mitzuentscheiden und mitzumachen.
Gemäß dem Motto „Meine Stimme – Meine Kirche – Mein Mandat“ sind Sie eingeladen: Bringen sie Ihre Begabungen ein und kandidieren Sie!